Für die Beheizung von Gebäuden ist Heizöl ein häufig verwendeter Energieträger. Heizöl ist aber auch als ein wassergefährdender Stoff eingestuft, von dem eine Gefahr für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ausgehen kann. Für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen sind deshalb Bedingungen und Prüfpflichten bei deren Neuerrichtung und regelmäßige Prüfpflichten während des Betriebes der Anlagen zu beachten.
Besonders in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten sind die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verschärft worden.
Die Verpflichtungen gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für alle, die auf ihrem Grundstück Lagertanks für Heizöl und Heizölverbraucheranlagen haben oder betreiben oder neu errichten wollen.
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Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:
Anlagen in den Zonen II, III und IIIA von Wasserschutzgebieten und in festgesetzten/vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (auch in den bestehenden bzw. geplanten Retentionsräumen Langel und Worringen):
Eine Prüfpflicht besteht bei Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung:
Eine Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung besteht:
Anlagen außerhalb oder in den Zonen IIIB von Wasserschutzgebieten und außerhalb festgesetzter/vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete:
Eine Prüfpflicht besteht bei Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung:
Eine Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung besteht:
Hinweis: Die oben genannten Prüfpflichten gelten mit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV - am 01. August 2017. Für bis dahin nicht prüfpflichtige Anlagen (d. h. oberirdische Anlagen von 1000 bis 5000 Litern in Wasserschutzzonen II, III, IIIA beziehungsweise 1000 bis 10000 Litern außerhalb dieser Bereiche) gibt es, abhängig von dem Datum der Errichtung, Übergangsfristen für die erste Prüfung
In Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten gelten laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Einschränkungen für die Neuerrichtung und Fristen für die hochwassersichere Umrüstung von bestehenden Anlagen.
Für bestehende Anlagen besteht eine Pflicht zur hochwassersicheren Umrüstung:
Hier ist im Einzelfall zwischen zuständiger Behörde und dem Betreiber der Anlage zu klären, welche Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind. Dabei sind die Möglichkeit der Umsetzung und die zumutbare wirtschaftliche Belastung zu beachten.
Die Umrüstung und wesentliche Änderungen von Heizölverbrauchertankanlagen sind der Unteren Wasserbehörde der Stadt Köln sechs Wochen vorher anzuzeigen.
Die Errichtung von neuen Heizölverbraucheranlagen ist laut Wasserhaushaltsgesetz in Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten verboten.
In Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten können Ausnahmen von dem Verbot zugelassen erden, wenn keine weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Anlage hochwassersicher errichtet wird.
In Überschwemmungsgebieten ist für die Ausnahmengenehmigung ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Köln zu stellen. In Hochwasserrisikogebieten ist die Errichtung einer neuen Heizölverbraucheranlage sechs Wochen vorher anzuzeigen.
Dem Antrag oder der Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Köln sind vollstände Unterlagen beizufügen. Die Unterlagen müssen Aussagen zu hochwassersicheren Bauweise und bei Neuanlagen eine Begründung enthalten, dass keine weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.
In den Zonen II, III und IIIA von Wasserschutzgebieten und in festgesetzten/vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Regelungen für die Prüfpflichten (siehe Prüfpflichten).
In Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten gelten Einschränkungen bei Neuerrichtung und besondere Regelungen und Fristen für die hochwassersichere Umrüstung von bestehenden Anlagen.
Hier können Sie feststellen, ob sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet:
Hier können Sie feststellen, ob sich Ihr Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in einem Hochwasserrisikogebiet liegt:
Nutzungshinweis für die Hochwasserkarten:
Überschwemmungsgebiete werden als blaue Flächen mit der Einstellung "mittleres Ereignis" dargestellt.
Hochwasserrisikogebiete werden als blaue Flächen mit der Einstellung "extremes Ereignis" dargestellt.
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Mit den erforderlichen Prüfungen für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen müssen Sie eine anerkannte Sachverständigen-Organisation beziehungsweise einen anerkannten Sachverständigen beauftragen (siehe §§ 52 und 58 AwSV). Liste der Sachverständigenorganisationen nach AwSV:
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch, 8 bis 12 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)